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Hallo,

das Bundesamt für Justiz führt in den FAQs zu Führungszeugnis [URL=https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ
_node.html#faq5504782]Link[/URL] folgendes aus:

8. Wie lange ist ein Führungszeugnis gültig?
Das Bundeszentralregistergesetz beinhaltet keine Regelung zur Dauer der Gültigkeit eines Führungszeugnisses. Dies liegt daran, dass der Registerbehörde zeitnah zum erteilten Führungszeugnis eine Verurteilung mitgeteilt werden könnte, die ggf. Auswirkungen auf den Inhalt eines neu zu erteilenden Führungszeugnisses hätte. Ein erteiltes Führungszeugnis kann mithin immer nur den Registerinhalt zum konkreten Zeitpunkt der Erteilung wiedergeben. Es liegt daher im Ermessen der jeweiligen Stelle, der das Führungszeugnis vorzulegen ist (z.B. Arbeitgeber, Behörde, Verein), wie lange nach dem Zeitpunkt der Erteilung dieses noch akzeptiert wird. In der Regel wird hierfür ein Zeitraum von 3 Monaten seit Erteilung genannt.

Ich nehmen an, daher resultiert diese Verfahrensweise von Behörden.

Grüße
HBinder



Gepostet am 17.06.2021 um 16:55 von:
Benutzer: HBinder
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=120108#post120108


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