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Guten Morgen,

ich schlage vor, dass du dich im Forum BK Schwarzarbeit anmeldest. Dort bist du sicherlich besser aufgehoben mit deinen Fragen.

In aller Kürze.

Zu Fall 1: Es gibt verschiedene Berechnungsmethoden, die man hier anwenden kann.
Beim erstmaligen antreffen einer Person und entsprechender Beweisführung nehme ich 10% des Bußgeldrahmens, 5.000,-. Hinzukommt der wirtschaftliche Vorteil nach 17 (4) OwiG. Den kann man aus dem Verhältnis zwischen Meisterlohn und Gesellenlohn im Tatzeitraum und im entsprechenden Gewerk der Anlage 1 zur HwO berechnen. Das sind in der Regel zwischen 900,- und 1100,- pro Monat. Da kommt in 24 Monaten viel zusammen. Dann sollte man den § 17(3) OwiG nicht vergessen und du kommst der Lösung ein kleines bisschen näher. Aber nur ein kleines bisschen. Denn mehr verrate ich nicht hier im öffentlichen Bereich.

Im 2. Fall sollte noch einige Ermittlungen erfolgen, um hier noch eine bessere Beweiskette zu erhalten. Auch hier sollte im öffentlichen forum nicht zu viel verraten werden aus meiner Sicht mit dem Hinweis auf das Forum BK Schwarzarbeit.



Gepostet am 17.06.2021 um 07:32 von:
Benutzer: domar
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=120095#post120095


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