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Hallo in die Runde!  Moin  
Seit kurzem befasse ich mich hier mit der Schwarzarbeit. Mir liegen jetzt zwei Fälle vor, in denen ich als Neuling einmal Hilfe bei der Festsetzung der Bußgeldhöhe bräuchte.

Bei dem ersten Fall geht es um einen Handwerksbetrieb, der seit ca. zwei Jahren keine Eintragung bei der HWK vorgenommen hat. Trotz mehrerer Aufforderungen hierzu seitens der HWK und Zusicherungen des Gewerbetreibenden blieb die Eintragung aber aus.
Jetzt wollte ich ein Bußgeldverfahren nach §8 Abs.1 Nr. 1e SchwarzArbG beginnen. Müßte aber schon die Höhe des Bußgeldes vermerken. Jetzt meine Frage in die Runde: gibt es hier Erfahrungswerte? Was kann ich hier ansetzen?

Bei dem zweiten Fall geht es um einen Gartenbauer, der seit Herbst letzten Jahres seine Arbeiten anbietet. Mittlerweile liegen mir zwei Polizeiprotokolle auf Grund von Reklamationen vor, in denen auch erwähnt wird, was die Kunden "bar auf die Hand" bezahlen mussten. Nach Hinweis der Polizei startete ich eine Anfrage bei der Zeitung, die bestätigte, dass er seit längerem regelmäßig eine entsprechende Anzeige aufgegeben hat.
Eine Gewerbeanmeldung liegt nicht vor! Er hatte aber in der Vergangenheit bereits schon ein entsprechendes Gewerbe angemeldet und sollte das Verfahren eigentlich kennen....
Auf Grund von Barzahlung liegen keine Rechnungen vor, die ich verwenden könnte. Oder kann ich hier die Summen verwenden, die im Polizeibericht stehen um die Bußgeldhöhe zu bestimmen?

Ich hoffe, ihr könnt mir hier weiterhelfen.  Danke  
Vielen Dank schon einmal.



Gepostet am 10.06.2021 um 15:19 von:
Benutzer: Gerken
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