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Ich habe hier einen Fall und bräuchte mal Eure Hilfe.

Einzelunternehmer M.H. e.K. ist 08/2020 verstorben; die Mitteilung erhielt ich diese Woche telefonisch von der Ehefrau
Die Firma mit mehreren Mitarbeitern wurde seither von der Ehefrau weitergeführt. Soll aber demnächst vom Bruder des Verstorbenen übernommen werden.

Nach diesen Informationen war mein Ansatz
- Gewerbeabmeldung für M.H. e.K. nach Vorlage der Sterbeurkunde von Amts wegen,
- Anmeldung ab Folgetag durch die Ehefrau und
- bei Übernahme durch Bruder Abmeldung der Ehefrau und Anmeldung des Bruders.

Der Steuerberater möchte jetzt aber, das bis zur endgültigen Klärung der Erbverhältnisse eine GbR angemeldet wird, die auf alle Erben (Ehefrau, 2 Kinder unter 10 Jahre und Bruder des Verstorbenen) läuft. Die Klärung der Erbverhältnisse kann aber noch andauern, weil unterschiedliche Testamente vorliegen. Eine Anmeldung der Ehefrau oder des Bruders als Stellvertreter lehnt er grundsätzlich ab.

Durch Zufall habe ich gerade gesehen, daß in der Signatur der Firma, diese auch mit GbR ausgewiesen wird. Gegen eine Anmeldung als GbR durch Ehefrau und Bruder spricht m.E. auch nichts. Aber die Aufnahme der Kinder als Gesellschafter, ist für mich nicht umsetzbar (beschränkt geschäftsfähig, kein Urteil vom Familiengericht).

Mangels praktischer Erfahrung, vor allem mit den §§ 45 und 46 bitte ich Euch um Eure fachliche Einschätzung.

Im Voraus, vielen Dank.



Gepostet am 10.06.2021 um 13:17 von:
Benutzer: LRA Gotha SB
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