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» Stiftung & Co. KG, p.h.g. Handels Stiftung HRA «

 Moin  ,

rechtsfähige Stiftungen werden i. d. R. nur am Satzungssitz in das Stiftungsregister/-verzeichnis des jeweiligen Bundeslandes eingetragen und verfolgen meist einen gemeinnützigen Zweck.

Bei der hier vermutlich gemeinten Stiftung handelt es sich um eine rechtsfähige juristische Person, die jedoch auf Grund des Führens eines kaufmännischen Eigenbetriebes in das Handelsregister der Abteilung A einzutragen war (§ 33 HGB i. V. m. § 3 Abs. 2 > [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/hdlregvfg][COLOR=blue]HRV[/COLOR][/U
RL]). Die Angabe zur Rechtsform eines Unternehmens ist im Übrigen zu finden auf [URL]www.handelsregister.de[/URL] unter der Karteikarte „UT - Unternehmensträgerdaten“.

Es bedarf keinesfalls einer GewA 2 wegen "Umfirmierung", sondern jeweils der GewA 3 der bisherigen Komplementärs-AG und der GewA 1 für die Stiftung wegen des Wechsels des persönlich haftenden Gesellschafters. Nach meiner Erfahrung ist es empfehlenswert (zumal der Wechsel des phG schon ein paar viele Wochen her ist), sich betreffs der Erfüllung der Gewerbeanmeldepflicht direkt an die Stiftungsverwaltung am hanseatischen Sitz zu wenden.

In den Gewerbeprogrammen dürfte die derzeit (noch) seltene Rechtsformkonstellation (mehrstufige Stiftung & Co. KG) nur selten optimal / korrekt eingegeben werden können. Meine Alternativvariante war, bei der Registerart „SR“ (Stiftungsregister) auszuwählen und im Feld für die Register-Nr. habe ich der Nummer die Buchstaben „HRA“ vorangestellt.

PS: Bei der Ausfüllung der GewA’s wäre noch zu beachten, dass gesetzliche Vertreter der Stiftung weder „Generalbevollmächtigte“ des Unternehmensverbundes oder „phG’s“ sind, sondern ausschließlich die im Handelsregister eingetragenen Vorstandsmitglieder.



Gepostet am 08.06.2021 um 20:19 von:
Benutzer: Puz_zle
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