Forum-Gewerberecht

» Spielhallen in BW. nun wieder offen ! «

Hallo,

in BW. gilt ab 7.6.2021/ corona update) generell wieder die Wiedereröffnung der Spielhallen ,

aber wie sehen die Hygieneregeln dann ab 7.6. aus ?

Gefunden habe ich nur dieses:

Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungs- und –annahmestellen oder Bowling- und Billardcenter dürfen wieder von 6 bis 22 Uhr öffnen. Dabei ist die Anzahl der Besucherinnen und Besucher auf maximal eine Person pro 2,5 Quadratmeter Gastraumfläche zu begrenzen. Die Plätze sind so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den sich an unterschiedlichen Spielautomaten oder Tischen befindlichen Personen gewährleistet ist. Rauchen ist generell nur außerhalb von geschlossenen Räumen gestattet.

WAS GILT ?

WER WEISS BESCHEID ?

Gruss p.g.



Gepostet am 05.06.2021 um 19:45 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=120071#post120071


Beitrags-Print by Breuer76