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Guten Morgen liebe Forenmitglieder,
ich hoffe Ihr könnt mir kurzfristig weiterhelfen. Mein Bgm. will schnellstmöglich
eine Antwort von mir  verwirrt  

Also.......Wir haben hier einen Wochenmarkt der durch ein privates Unternehmen betrieben wird. Eine Festsetzung ist vor Jahren erfolgt jedoch ohne nennenswerte Auflagen. Letztes Jahr hat die Verwaltung eine Satzung erlassen, wonach der Markt plastikfrei betrieben werden soll( Mehrweggeschir, Mehrwegtaschen usw.)
Meine Frage: Müssen wir als Stadt die Satzung umsetzen und ahnden oder
der Marktbetreiber?

Bin neu in Sachen Märkte.
Danke schon mal für Eure unkomplizierte Hilfe

Grüße aus Mecklenburg bei tollem Wetter

Andrea



Gepostet am 31.05.2021 um 09:30 von:
Benutzer: andreaenzmann
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=120048#post120048


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