Forum-Gewerberecht

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Wenn eine Anmeldung abgegeben wird mit mehreren Tätigkeiten, wird eine Gewerbeanzeige gemacht mit den entsprechenden Tätigkeiten unter Ziffer 18 - und das natürlich so genau beschrieben wie möglich. Internethandel ist ja z.B. nichtssagend. Es muss ja aus der Anzeige hervorgehen, mit welchen Waren bzw. Warengruppen gehandelt wird. Wenn Gewerbetreibende dann von A-Z sämtliche Produkte anbieten, dann kommen die halt in die Anzeige.
Im Endergebnis hat man dann einen Gewerbebetrieb, der neben Marketing, Beratung auch Handel mit verschiedensten Waren betreibt und eine Meldung für 40€.

Kommt jetzt gleicher Unternehmer und möchte noch das Gewerbe "Hausmeisterservice" anbieten, was ja jetzt erst mal etwas ganz anderes ist, als sein Gewerbe "Marketing/Handel", dann ist es legitim (und meistens auch von den Gewerbetreibenden so gewünscht), dass der Gewerbebetrieb "Hausmeisterservice" völlig losgelöst vom Gewerbebetrieb "Handel" läuft, ergo: eine weitere Anmeldung, anstatt einer Ummeldung mit Erweiterung auf Hausmeister.

So habe ich die Damen aus Mainz immer verstanden.



Gepostet am 20.05.2021 um 15:15 von:
Benutzer: Roesje
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