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Also grds. würde ich solche Meldungen begrüßen, da eine detaillierte Beschreibung ja grds. im Sinne der GewO ist.

Man kennt es ja eher andersherum.  Augen rollen  

Wenn es zu konkret ist, also nicht bloß z.B. Küchengeräte, sondern dann Toaster, Waffeleisen, Löffel usw. auftauchen und sowas die Meldung aufbläht, würde ich das natürlich zusammenstreichen und auf Küchengeräte o.ä. , also die erforderlichen Kategorien umändern, aber ansonsten finde ich das top! Da haben Leute mal die Systematik der Gewerbeanzeige verstanden.

 Applaus  



Gepostet am 20.05.2021 um 13:21 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=120029#post120029


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