Forum-Gewerberecht

» Wer ist Erlaubnisinhaber - §§ 34c (u. a.!!) «

Also, derjenige, dem in solch einem Forum ein eigenes Icon gewidmet wird, kann kein Depp sein.

Du hast es völlig richtig erkannt und den Kommentar an der richtigen Stellle gelesen.

Eine GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft, die nach dem Firmenrecht einen vollhaftenden Gesellschafter braucht. Das ist in diesem Fall die GmbH.

Gewerbetreibender ist bei Personengesellschaften wie der o.g. die GmbH.

Dementsprechend wird eine Erlaubnis nach § 34c GewO diese auf die GmbH ausgestellt.

Alles andere ist nicht richtig!!!!!

Den Streß mit den vorgelegten falschen Erlaubnissen musst du aushalten, sieh es einfach wie ich : sportlich  großes Grinsen  

Schönes Wochenende

Jörg



Gepostet am 17.06.2005 um 10:19 von:
Benutzer: Jörg Wiesemeier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=120#post120


Beitrags-Print by Breuer76