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» Wegzug während Antragstellung «

Ich würde an deiner Stelle, dass den Erlaubnisantrag zur nun zuständigen Behörde übermitteln. Ich gehe immer davon aus, dass die Erlaubnis zum Zeitpunkt der Erteilung rechtmäßig sein muss. Die Erlaubnis wäre zwar nicht nichtig, allerdings würde ich das Risiko eines solchen "Verfahrensfehlers" nicht eingehen.

--> ich würde mich nie darum schlagen, wenn ich nicht (mehr) zuständig bin  Augenzwinkern  

Viele Grüße
SteWin



Gepostet am 01.05.2021 um 19:50 von:
Benutzer: SW2675
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