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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in unserem Zuständigkeitsbereich hat eine GmbH ein Gewerbe angemeldet. Bei der angegebenen Anschrift handelt es sich um ein normales Wohnhaus. Es ist weder eine Klingel- noch Briefkastenbeschriftung ersichtlich.

Nach intensiver Nachfrage bei der Firma hat sich nun der Anwalt eingeschaltet und uns mitgeteilt, dass es sich hierbei lediglich um den Satzungssitz der Firma handelt, bei einem Satzungssitz reicht gegebenenfalls ein Firmenschild und Briefkasten aus.

So nun stellt sich bei uns die Frage, wennn es sich hierbei lediglich um einen Satzungssitz handelt, dann hat doch auch keine Gewerbeanmeldung zu erfolgen und die Anmeldung ist am Verwaltungssitz der GmbH durchzuführen, oder?!
 Weißnicht  

Ich wäre über Meinungen hierzu dankbar  Danke  



Gepostet am 29.04.2021 um 11:55 von:
Benutzer: dealb
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=119904#post119904


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