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Hallo,

hier heißt es Fakten sammeln und dann nach § 14 Abs. 1 Satz 3 GewO tätig werden ("Steht die Aufgabe des Betriebes [U]eindeutig[/U] fest und ist die Abmeldung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt, kann die Behörde die Abmeldung von Amts wegen vornehmen.").



Gepostet am 29.04.2021 um 08:24 von:
Benutzer: Ullrich
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=119897#post119897


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