Forum-Gewerberecht

» Betriebssitz bei Wegzug ins Ausland «

Wir wurden von der Handwerkskammer angeschrieben ob ein Gewerbe noch besteht, da Ihnen die Information vorliegt, der Inhaber sei ins Ausland verzogen. Diese Auskunft (Verzogen nach Griechenland - ohne Anschrift) konnte ich ebenfalls finden und werde jetzt den Vollzugsdienst zur Betriebsstätte raus senden. Sollte kein Gewerbe mehr vor Ort sein, kann ich nur von Amts wegen abmelden oder spricht etwas dagegen? Habe ich bisher nur bei Tod gemacht, bin aber noch nicht solange im Gewerbeamt. Über eure Hilfestellung wäre ich wie immer dankbar.



Gepostet am 26.04.2021 um 12:26 von:
Benutzer: Hope2022
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