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» Klappe zu, Affe tot: Der Geschäftsführer ist verstorben «

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

zehn Jahre Gewerbeamt und doch immer wieder etwas Neues. Zwar habe ich schon oft von Amts wegen Menschen aus dem Register genommen, weil sie verstorben waren, aber das waren Einzelgewerbetreibende. Jetzt ist aber der einzige Geschäftsführer einer UG verstorben! Was tun? Abmelden von Amts wegen? Die Gesellschafter heranziehen? Wobei ich denke, dass der GF auch der einzige Gesellschafter war.
Der Tod liegt nun eine Woche zurück. Die Tochter meinte, sie überlege noch, ob sie das "Unternehmen" (Pkw.-Handel) übernehmen wird.
Wieviel Zeit soll ich ihr einräumen? An sich dürften jetzt ja keine Geschäfte getätigt werden und Autohandel ist ja vielleicht auch heikel, wegen des Themas Geldwäsche.

Wer weiß mehr?




[I]Anmerkung[/I]
Niemand heißt hier wirklich [B]Jannes[/B].
Jannes ist eher eine Art Position in unserem Gewerbeamt. Man kennt das ja von den James-Bond-Filmen. Der Geheimdienst MI:6 hat einen Chef, der heißt immer [I]M[/I] und einen Abteilungsleiter bei der Materialversorgung, der heißt immer [I]Q[/I]. Wir hegen sogar den Verdacht, dass James Bond selbst nicht wirklich existiert, sondern dass der Arbeitsplatz mit der Nummer 007 immer wieder mit neuen Mitarbeitern besetzt wird.
Zum 1. März 2021 wird der aktuelle Jannes gehen und kurz darauf wird ein neuer Jannes kommen!



Gepostet am 22.04.2021 um 14:15 von:
Benutzer: Jannes
Der Original-Beitrag :
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