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» Gaststättenerlaubnis im Zusammenhang mit einer GmbH «

   

Wir akzeptieren in Erlaubnisverfahren grundsätzlich keine Unterlagen, die älter als 3 Monate sind, mit Ausnahme des IHK-Nachweises und der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Viele Grüße

SteBa



Gepostet am 22.04.2021 um 11:15 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=119872#post119872


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