Forum-Gewerberecht

» Der Berufsbetreuer und die Restanten «

Gemäß dem Urteil [B]OVG Münster, Beschluss vom 20.12.2011, 4 A 812/09[/B] (Gewerbearchiv 2012, Seite 209) müssen Rechtsanwälte ihre Betreuertätigkeit gemäß § 14 GewO anzeigen!

Wie ich aber auch noch im Ohr habe, unterliegen sie mit den Gewinnen daraus aber nicht der Gewerbesteuer. Wo ich das her habe, weiß ich aber nicht mehr.



Gepostet am 21.04.2021 um 15:42 von:
Benutzer: Jannes
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