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Hallo Frau Müller,

zunächst einmal viel Erfolg auf der neuen Stelle.

Als Tipp darf ich Ihnen die BewachVwV nahelegen. [URL]http://www.csa-ffo.de/pdf/BewachVwV.pdf[/URL]
Diese ist zwar nicht auf dem aller neuesten Stand, liefert jedoch viele wichtige Hintergrundinformationen. :-)

Zu Ihrer Frage:

Nach 7.3.3 BewachVwV ist seit dem 01.12.2016 eine Sachkundeprüfung für Gewerbetreibende vorgeschrieben. Weiter heißt es: Das Erfordernis, einen Sachkundenachweis vorzulegen, gilt nur für die Erlaubniserteilung ab 01.12.2016. Gewerbetreibende, die am 01.12.2016 bereits im Besitz einer Erlaubnis nach § 34a GewO sind, genießen Bestandsschutz und müssen nachträglich keinen Sachkundenachweis vorlegen.

Viele Grüße aus Köln



Gepostet am 14.04.2021 um 12:53 von:
Benutzer: spreen
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