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Guten Tag,

ich bin ganz neu im Bewachungsgewerbe seit 01.04.2021.    

Nun möchte ich zwei Bewacherunternehmen (Einzelunternehmen) regelüberprüfen.
Diese zwei Personen erhielten Ihre Unterrichtungen vor Jahren (1995 und 2005). Im Gesetz steht allerdings, dass der Unternehmer eine Sachkunde vorweisen muss.

Hat dieser nun Bestandsschutz oder müsste ich ihn auffordern noch nachträglich die Sachkunde nachzuweisen?

Vielen Dank für die Hilfe.

Grüße
Stefanie Müller - Lahn-Dill-Kreis



Gepostet am 14.04.2021 um 12:20 von:
Benutzer: stmueller
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