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Wie der Automaten-Verband-Saar (AVS) informiert, sind die Öffnungsschritte an die Vorlage eines negativen Tests sowie Maßnahmen zu Hygiene und Kontaktverfolgung gebunden. Darüber hinaus wurde ein Drei-Stufen-Plan entwickelt: "Im Rahmen des Drei-Stufen-Plans des Saarland-Modells bleibt es in der 1. Stufe (grün) bei den bereits vor dem 6. April 2021 erfolgten Öffnungen und für die ab 6. April 2021 erlaubten Öffnungen sind Testpflicht, Kontaktnachverfolgung und Hygienemaßnahmen erforderlich. In der 2. Stufe (gelb) – bei einer Inzidenz von über 100 für drei Tage – wird die Testpflicht auf alle geöffneten Bereiche ausgeweitet (Einzelhandel, alle körpernahen Dienstleistungen, etc.). Ausnahmen davon wird es lediglich für Bedarfe der Grundversorgung geben, wie Lebensmittel oder Bankdienstleistungen oder medizinische Behandlungen. In der Stufe 3 (rot) – drohende Überlastung des Gesundheitswesens – werden alle Öffnungsschritte zurückgenommen und ein konsequenter Lockdown angeordnet."

Folgende Bedingungen sind laut AVS bei der Öffnung von Spielhallen zu beachten:

1. Gäste müssen einen negativen Corona-Test vorlegen. Selbsttests kommt Beweiskraft nur zu, wenn sie vor Ort unter Aufsicht des Verantwortlichen durchgeführt werden, dabei ist eine Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten. Das heißt: Selbsttests von Gästen dürfen nur vor dem Spielhallen-Eingang unter Aufsicht des dafür verantwortlichen Mitarbeiters durchgeführt werden.

2. Ein Mindestabstand zu anderen Personen von eineinhalb Metern ist einzuhalten.

3. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen (OP- oder FFP2-Maske).

4. Eine Kontaktnachverfolgung der Gäste ist zu gewährleisten.

5. Die Gesamtzahl der gleichzeitig anwesenden Gäste ist dergestalt zu begrenzen, dass auf einer dem Publikumsverkehr zugänglichen Gesamtfläche pro 15 Quadratmeter nur eine Person Zutritt hat. Bei Einhaltung des Mindestabstandes von eineinhalb Metern sind vier Gäste unabhängig von der Gesamtfläche stets zulässig.

6. Die Spielhallenunternehmer haben für ihre Spielhallen entsprechend den spezifischen Anforderungen des Angebots ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.




pg.



Gepostet am 09.04.2021 um 13:18 von:
Benutzer: petergaukler
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