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Da der neue Lebensmittelpunkt bzw. der spätere Betriebssitz nun in Ba-Wü liegt, würde ich das Erlaubnisverfahren an die dort zuständige IHK abgeben. Vor allem, weil in dem Erlaubnisverfahren bislang noch nicht viel gelaufen ist und der Antragsteller noch diverse Unterlagen vorlegen muss.

Viele Grüße

SteBa



Gepostet am 30.03.2021 um 13:26 von:
Benutzer: SteBa
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