Forum-Gewerberecht

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 Moin  

Vom Grundsatz her immer erst mal Ja (selbständige, dauerhafte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht).

Die Frage ist, warum es denn kein Gewerbe sein sollte?

Greift in irgendeiner Form § 6 GewO (z.B. weil die Abgabe von Kompressionsstrümpfen als Annex-Tätigkeit zu einem Heil- oder Heilhilfsberuf i.S.d. § 6 erfolgt) oder könnte es sich um einen freien Beruf handeln (Dienstleistung höherer Art/höhere Bildung)?

Um das prüfen zu können, müsste man jetzt mehr wissen über die Tätigkeit und wie sie konkret ausgeübt wird.



Gepostet am 26.03.2021 um 10:48 von:
Benutzer: Roesje
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