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Ein herzliches  Moin   in die Runde....

der Betrieb von Portalwaschanlagen, welche in einem Verbund mit einer Tankstelle stehen, sind an Sonn- u. Feiertagen nur mit einer entsprechenden Erlaubnis der Kommune erlaubt (HFeiertagsG) - soweit klar.

Gibt es Ausnahmen von der Erlaubnispflicht für Autohöfe? Ein Autohofbetreiber ist der Ansicht, dass er ohne Erlaubnis seine Portalwaschanlage an Sonn- u. Feiertagen betreiben kann.

Irgendwelchen speziellen Regelungen nach dem Bundesfernstraßengesetz dürfte ein Autohof nicht unterliegen, im HFeiertagsG finde ich auch keine Ausnahmeregelung.....  Kopfkratz  

Hat jemand weitere Infos zu meiner Fragestellung  verwirrt  


Ich wünsche allen ein schönes und sonniges Wochenende...    



Gepostet am 26.03.2021 um 09:22 von:
Benutzer: Sandra
Der Original-Beitrag :
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