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Hallo und einen schönen guten Morgen.

Dessen bin ich mir (leider) auch bewusst. Hatte dazu auch schon zahlreiche Gespräche mit meinem örtlichen Bauamt. Hat für diese Problematik jemand einen Lösungsvorschlag? Unser örtliches Bauamt hatte bereits einen Fragebogen für neue Gewerbetreibende entwickelt, die Bauordnungsbehörde des Kreises hat diesem leider nicht zugestimmt. Selbst kam aber keinerlei Hilfestellung oder Zuarbeit.

Mir geht es hier hauptstächlich darum, dass Gewerbetreibende von mir/uns als Behörde umfassend informiert werden und nicht, sei es aus deren Unkenntnis, Unwissenheit oder sonst was, ins Messer laufen gelassen werden. Es muss doch auch innerhalb von Behörden möglich sein, dass man gewisse Themen, die rechtsübergreifende Auswirkung haben, gemeinsam angehen kann.

Wenn ich, wie im jetztigen Fall sehe, dass eine Gewerbetreibende mit einer mittleren 5-stelligen Investition ggf. von der Bauordnungsbehörde die Nutzung des Objektes untersagt wird, nur weil die Zusammenarbeit innerhalb der Behörden nicht funktionieren will, dann kann ich das einfach nicht mehr nachvollziehen. Die zuständige Behörde schreitet jetzt ein. Der Schaden ist leider da.

Hat jemand hier positive Erfahrungen mit seiner Bauordnungsbehörde? Hat jemand evtl. schon Konzepte, Fragebögen, Merkblätter etc vorliegen, die erfolgreich umgesetzt werden?

Es geht mir nicht darum, dass ich artfremde Rechtsgebiete prüfe. Das dürfen gerne die machen, die die fachliche Kompetenz dazu haben.

Vielen Dank für jegliche Unterstützung.



Gepostet am 19.03.2021 um 06:41 von:
Benutzer: H. Allgaier
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