Forum-Gewerberecht

» Abforderung Mietvertrag / Stellplatznachweis bei der Gewa «

   

Eine Gewerbeanmeldung bestätigt lediglich den Beginn einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit, nicht mehr und nicht weniger. Sie stellt keinerlei Genehmigung o.ä. dar. Im Gegenteil gibt es nur sehr wenige Ausnahmen, die Bestätigung der Gewerbeanzeige dem Gewerbetreibenden zu verweigern.
Sofern für die Ausübung eines Gewerbes weitergehende rechtliche Anforderungen bestehen, muss der Gewerbetreibende sich selbst darum kümmern.

Die Gewerbebehörde hat hier nicht zu prüfen, ob baurechtliche (oder anderweitige) Belange der Ausübung dieses Gewerbes entgegenstehen. Wie denn auch, da müsste sie ja sämtliche Eventualitäten in allen Rechtsgebieten abprüfen.

Es obliegt ausschließlich den dafür fachlich zuständigen Behörden, hier ggfls. einzuschreiten.

Viele Grüße

SteBa



Gepostet am 18.03.2021 um 17:40 von:
Benutzer: SteBa
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