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[quote][i]Original von AmtsMatz[/i]
Ich sehe den Tierphysiotherapeuten jetzt gleich zum Tierheilpraktiker. Der ist eben zwar nicht gesetzlich geregelt und die Berufsbezeichnung ist auch nicht geschützt, und dennoch wird die Tätigkeit nach der Kommentierung von Landmann-Rohmer (s.o.) vom Anwendungsbereich der GewO ausgenommen.

Für eine Argumentation gegen die Gleichstelung von Physio und Heilpraktiker bin ich offen.[/quote]

Ich habe zwar gerade im Homeoffice den Kommentar nicht zur Hand, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass das so in der Kommentierung steht? Macht doch gar keinen Sinn bzgl. der Intention des § 6 GewO.



Gepostet am 18.03.2021 um 09:32 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
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