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Ich sehe den Tierphysiotherapeuten jetzt gleich zum Tierheilpraktiker. Der ist eben zwar nicht gesetzlich geregelt und die Berufsbezeichnung ist auch nicht geschützt, und dennoch wird die Tätigkeit nach der Kommentierung von Landmann-Rohmer (s.o.) vom Anwendungsbereich der GewO ausgenommen.

Für eine Argumentation gegen die Gleichstelung von Physio und Heilpraktiker bin ich offen.



Gepostet am 18.03.2021 um 09:01 von:
Benutzer: AmtsMatz
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