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Hallo zusammen  smile  

ich habe vorliegend eine Anfrage, ob ein Hundephysiotherapeut mit Blutegeltherapie ein Gewerbe anzeigen muss oder nicht    

Nun ist es so, dass die allgemeine Berufsbezeichnung „Tierphysiotherapeut“ nicht geschützt ist und von jedermann geführt werden kann. Ferner existiert auch kein Gerichtsurteil, wie beim Tierheilpraktiker. Der Beruf des Tierheilpraktikers ist zwar auch nicht geschützt, die Tätigkeit wird vom Anwendungsbereich der GewO aber ausgenommen (Landmann-Rohmer Anm. 61 zu § 6 GewO).

Hat da jemand eine Hilfestellung für mich?



Gepostet am 16.03.2021 um 11:42 von:
Benutzer: AmtsMatz
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