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» Angemeldet, aber nicht in Betrieb «

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Eine Person hat Gewerbe "Eisdiele" vor 2,5 Jahren in unserem Meldebezirk angemeldet. Diese Betriebsstätte war nie geöffnet. Die Tätigkeit wurde nie aufgenommen. Ich war locker 2 mal im Außendienst. Alles noch Baustelle.

Die Gewerbetreibende gibt zu, dass noch Baustelle sei. Ihr Mann sei erkrankt.
    Sie werde es noch eröffnen, sobald ihr Mann gesund wird.

 Lesen   Fakt ist, dass kein Betrieb besteht. Dass keine Einnahmen erzielt werden. Ich meine, dass Sie abmelden muss. Sie kann ja wieder anmelden, wenn ihr Mann wieder gesund ist.

Wie seht ihr das? Gibt es einen § oder Kommentierung dazu?  Danke  



Gepostet am 11.03.2021 um 12:16 von:
Benutzer: Silver Surfer
Der Original-Beitrag :
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