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» Änderung § 56a GewO (Wanderlager) «

Ich stelle mir die Frage, ob es das braucht? Vereinheitlichung im nur stehenden Gewerbe und dort die Verbote aufschlüsseln wäre sinnvoller gewesen, finde ich.



Gepostet am 09.03.2021 um 13:10 von:
Benutzer: domar
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