Forum-Gewerberecht

» Nicht festgesetzte Märkte «

Jo, schwierig das, weil mind. zwei Rechtsbereiche derzeit zu beachten sind.

Das Gaststättenvorhaben würde ich derzeit nach der CoKoBeV ablehen. Das "Marktgeschehen" ließe sich gewerberechtlich über § 55 ff. abbilden. Diese Sache wäre dann aber wohl dem § 3 CoKoBeV zu unterwerfen und die Akteure müssten ein Hygienekonzept vorlegen. Dann scheint es mir möglich zu sein.

Meine private Meinung dazu:
Ich frage mich, warum sich in unserem mittelhessischen Raum nicht die ganzen Direkterzeuger zusammentun, um Ihre Ware, die z. T. auch Bio-Ware ist, in gemeinsamen Verkaufsstellen veräußern. In Kleinstädten und Dörfern stehen so viele geeignete Läden leer. Ich wäre Stammkunde. Allein in meiner kleinen Heimatgemeinde und den direkt angrenzenden Kommunen bekommt man Wurst, Fleisch, Milch, Käse, Honig, Pilze, Seife usw. beim Direkterzeuger - leider aber arbeiten die nicht zusammen.



Gepostet am 09.03.2021 um 12:39 von:
Benutzer: Civil Servant
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