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 Moin  ,

der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften befindet sich gegenwärtig im Gesetzgebungsverfahren.

Zu den Änderungen gehören u. a. Bezeichnungsänderungen / Zusammenfassungen von einigen Gewerken der Anlagen A und B. So soll z. B. der „Kosmetiker“ vom handwerksähnlichen Gewerbe zum zulassungsfreien Handwerk „wandern“ und die Zulässigkeit der Ausübung des Gerüstbauhandwerks durch andere Gewerke angepasst werden.

Info-Seite des BMWi > [URL=https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/fuen
ftes-gesetz-zur-aenderung-handwerksordnung-anderer-handwerksrechtlicher-vor
schriften.html]   [/URL]

BR-Drs. 161/21 vom 12.02.2021 > [URL=https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0101-0200/161-21.
pdf?__blob=publicationFile&v=1]   [/URL]



Gepostet am 06.03.2021 um 18:01 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
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