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Vielleicht kann mir zu folgender Thematik einen Denkanstoß geben...:

Gem. der PAnGV ist neben dem Endpreis auch der Grundpreis auszuzeichnen.

In unserem Bezirk gibt es einige kleine Lebensmittelgeschäfte, die damit völlig überfordert sind.

Ich bin der Meinung irgendwo mal gelesen zu haben, dass man in kleineren Betrieben von der Pflicht zur Grundpreisangabe absehen kann. Ich weiß aber leider nicht ob es tatsächlich so ist und ob es da eine rechtliche Grundlage gibt. In der PAngV kann ich leider nichts finden.

Ist euch diesbezüglich eine Regelung bekannt, wie handhabt ihr das in der Praxis? Für zahlreiche Hinweise wäre ich sehr dankbar!

Ich wünsche allen ein schönes Wochenende!

Sandra



Gepostet am 05.03.2021 um 09:09 von:
Benutzer: Sandra
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