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» Gaststättengesetz §2 GastG - Einreichung von Unterlagen «

Aus dem Blick geraten ist der Ausgangspost von @ Alex Land. Die Frage war ja, wo die Rechtsgrundlage zu finden ist für die Pflicht einer antragstellenden Person, betsimmte Unterlagen beizubringen.

In Hessen hatten wir dazu eine VV, die das bestimmt hat und schon höre ich    

Ja klar, eine VV ist keine Rechtsnorm. Sie hat keine Außenwirkung. Yep. Stimmt. Aber sie konkretisieren meines Erachtens die §§ 24 bis 26 der Verwaltungsverfahrensgesetz der Länder. Diese stellen m. E. Rechtsgrungslagen dar, nach denen antragstellende Personen angehalten werden können, bestimmte Unterlagen vorzulegen.



Gepostet am 03.03.2021 um 10:58 von:
Benutzer: Civil Servant
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