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» Änderung zum § 34f GewO i. V. m. dem FISG «

 Moin  ,

mit dem sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) soll u. a. mit Artikel 3 das Vermögensanlagengesetz wie folgt geändert werden:

[QUOTE]In § 1 Absatz 2 wird nach Nummer 7 folgende Nummer 8 eingefügt:
„8. Anlagen, die im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld oder handelsüblichen Edelmetallen
a) eine Verzinsung und Rückzahlung,
b) eine Verzinsung und Herausgabe von handelsüblichen Edelmetallen,
c) einen vermögenswerten Barausgleich oder
d) einen vermögenswerten Ausgleich durch die Herausgabe von handelsüblichen Edelmetallen
gewähren oder in Aussicht stellen,“[/QUOTE]
In der Begründung heißt es hierzu:
[QUOTE]Zum Schutz der Anleger werden Geschäftsmodelle von Edelmetallanbietern und -verwahrern, bei denen nach Ende der Laufzeit Edelmetalle zusammen mit einer Zinszahlung in Geld oder weitere Edelmetalle als vermögenswerter Ausgleich ausgekehrt werden, als Vermögensanlage eingestuft und unterfallen zukünftig der Prospektpflicht. Ausdrücklich nicht erfasst sind somit weiterhin klassische Verwahrverträge oder der reine Kauf und Verkauf von physischen Edelmetallen oder daraus hergestellten Produkten als Bestandteil der Realwirtschaft ohne tatsächlichen Bezug zum Finanz- oder Kapitalmarkt. [/QUOTE]
Damit wird dann zugleich die Produktkategorie das § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO erweitert.

Nach Artikel 25 Abs. 4 FISG soll in der GewO eine Übergangsregelung für den erweiterten Erlaubnistatbestand geschaffen werden, nach der diese Erlaubnispflicht erst [B]ab 1. Januar 2022[/B] gelten soll: [QUOTE]Gewerbetreibenden, die Vermögensanlagen nach dem neuen § 1 Absatz 2 Nummer 8 des Vermögensanlagengesetzes vermitteln wollen, soll eine Übergangsfrist eingeräumt werden, in der sie sich darum bemühen können, die Erlaubnisvoraussetzungen zu erfüllen, insbesondere den Sachkundenachweis und den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen.[/QUOTE]
Weitere Informationen auf der > [URL=https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetz
e_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2020-10-2
6-Finanzmarktintegritaetsstaerkungsgesetz/0-Gesetz.html][COLOR=blue]Infosei
te des BMF zum Gesetzgebungsverfahren FISG[/COLOR][/URL]
und im >[URL=http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/269/1926966.pdf][COLOR=blue]Ge
setzesentwurf FISG - BT-Drs. 19/26966 vom 24.02.2021[/COLOR][/URL]



Gepostet am 01.03.2021 um 20:04 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=119541#post119541


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