Forum-Gewerberecht
» Gaststättengesetz §2 GastG - Einreichung von Unterlagen «
Da wir auch nur eine kleine Gemeinde mit 14.000 Einwohnern sind und hier fast jeder jeden kennt, ist das hier auch immer so gelaufen nach dem Motto, die Unterlagen zum Objekt liegen ja bereits vor.
Genau so einen Fall habe ich jetzt auch, eine Kegelbahn wurde schon vor Jahren zu einem zusätzlichen Gastraum umfunktioniert und bis heute kein Nutzungsänderungsantrag gestellt
da habe ich keine Fragen mehr
Gepostet am 25.02.2021 um 17:14 von:
Benutzer: Fini469
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