Forum-Gewerberecht
» Keine Ausübung mehr im Sinne § 34c «
Bis Ende 2023 muss er den Nachweis führen.
Allerdings gibt es auch eine Weiterbildungspflicht für Beschäftigte (§ 34c Abs. 2a) zweiter Halbsatz GewO).
Gepostet am 24.02.2021 um 14:48 von:
Benutzer: Civil Servant
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