Forum-Gewerberecht

» Keine Ausübung mehr im Sinne § 34c «

Hallo in die Runde,

ich habe eine Gewerbeanmeldung vorliegen und die erforderliche Maklererlaubnis aus dem Jahr 1998.

Derr Herr hat das Gewerbe zum 1.3.2021 angemeldet und war bis Sept. 2020 die letzten 20 Jahre als angestellter Makler tätig.

Der Herr ist jetzt Rentner und möchte doch hier und da noch mal tätig werden.

Und genau jetzt kommt natürlich die Frage auf, wie es jetzt mit der Weiterbildungspflicht aussieht.
Da er ja nicht selbstständig tätig war, hat er natürlich auch keine Weiterbildung gemacht.

Für Hinweise wäre ich sehr dankbar.

Sonnige Grüße aus Ahrensfelde



Gepostet am 24.02.2021 um 13:59 von:
Benutzer: K.Eckhof
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=119525#post119525


Beitrags-Print by Breuer76