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Huhu  smile  

Ich würde mich in folgendem Fall auch nochmal freuen, ein paar Tipps und Hinweise über die Anzeigepflicht der Photovoltaikanlage zu bekommen:


Ein Mann hat hier 2008 seine Photovoltaikanlage (wahrscheinlich aufgrund der KWp Leistung, ist aber nichts darüber aus der Akte ersichtlich) angemeldet.

Der Mann ist gestorben und ich habe das Gewerbe von Amts wegen abgemeldet. Dann habe ich die Eigentümerin des Hauses angeschrieben und sie aufgefordert, ein Gewerbe anzumelden aber habe gleichzeitig darauf hingewiesen, dass es nun eine geänderte Auffassung gibt, nämlich dass entscheidend ist, ob die Anlage auf selbst oder fremd genutztem Gebäude installiert ist oder nicht und eben nicht mehr die Leistung.

Eigentlich war ich schon guter Dinge, da die Tochter tatsächlich nicht in dem betreffenden Haus mehr wohnt. Nun hat sich Tochter und Witwe des Gewerbetreibenden gemeldet, es ist so:

Der Tochter wurde das Haus übertragen. Die Anlage besteht weiterhin und erzielt im Monat 400 € Gewinn. Die Mutter hat lebenslanges Wohnrecht in dem Haus und erhält die Erträge aus der Photovoltaikanlage. Die Mutter sagt, sie wollte eben nur vor ihrem Tod alles klären mit der Übertragung des Hauses aber der Rest bliebe bis dahin gleich und wenn nötig, möchte die Mutter das Gewerbe anmelden.


Also :
Eine Gewerbetreibende, die nicht in ihrem Eigentum wohnt, erhält die Erträge aus ihrer PV-Anlage und kümmert sich auch in Sachen Finanzamt etc. um den Papierkram ihrer Anlage. Dann ist es aber eben nicht -fremd genutzt- und auf keinen Fall -Eigentum-.

Was soll ich hier tun?  Weißnicht  



Gepostet am 24.02.2021 um 09:52 von:
Benutzer: LoryGlory
Der Original-Beitrag :
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