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» Foodstyling und Mediengestaltung - freiberuflich oder Gewerbe? «

Hallo,

mein erster Impuls: Ganz normales Gewerbe.

Kunst wäre es ja dann, wenn sie eine gewisse schöpferische Leistung erbringt. Sehe ich hier überhaupt nicht.

Wenn ich die Tätigkeit richtig verstanden habe, sorgt sie nach Auftrag für Restaurants und dergleichen für hübsche Darstellungen des Essens (und fotografiert aber nicht selbst?).

Da man dafür mit Sicherheit keinen Universitätsabschluss benötigt, sehe ich hier weder einen freien Beruf, noch eine frei künstlerische Tätigkeit.

Bzgl. Mediengestaltung müsste sie ja dann nachweisen können, dass sie ihre Tätigkeit nur und ausschließlich aufgrund ihres Studiums XY durchführen kann.
Halte ich jetzt auch erst mal für unrealistisch.

Realistischer finde ich aber den Gedanken, dass je nach dem, wie sie da das "Food" designt, es in den Bereich Kunsthandwerk vs. Abgrenzung Handwerksrecht laufen könnte.



Gepostet am 19.02.2021 um 11:35 von:
Benutzer: Roesje
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