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» GmbH & Co. KG und Verwaltungs GmbH «

Tag zusammen,

da ich noch relativ neu im Gewerbebereich bin und gerade erstmals mit einem solchen Konstrukt konfrontiert bin nochmal zum Verständnis.

Aktuell heißt es doch in der GewAnzVwV unter 4.2

[I]"In den Feld-Nummern 1 und 2 der Vordrucke GewA 1, 2 und 3 sind jeweils die Angaben für die betreffende Personengesellschaft zu machen; falls es sich bei den Gesellschaftern um juristische Personen handelt (z. B. wenn eine GmbH persönlich haftende Gesellschafterin einer GmbH & Co. KG ist), sind bei den Feld-Nummern 1 und 2 der Vordrucke unter den Angaben für juristische Personen zusätzlich noch die Angaben für die betreffende juristische Person zu machen."[/I]

Für mich liest sich das jetzt so, dass ich ind den Feldern 1 und 2 eben die Personengesellschaft, also die GmbH und Co. KG und als meldenden Gesellschafter die Verwaltungs-GmbH eintragen muss. Softwaretechnisch haben wir im KM-Gewerberegister auch ein extra Feld unter den Feldern 5 und 6 des Vordrucks, in dem man juristische Personen als Gesellschafter mit Handelsregisternummer etc. eintragen kann, sodass ich das softwaretechnisch etwas sauberer lösen kann, als beides in ein Feld zu schreiben. Das Gewerbe wäre somit die GmbH & Co. KG und der Gewerbetreibende die Verwaltungs-GmbH.

Im Grunde hätte ich ja dann das was die Kollegin Roesje aus softwaretechnischen Gründen mit zwei Gewerbeanzeigen abbilden muss, mit einer abgebildet.

Ist das soweit korrekt?



Gepostet am 17.02.2021 um 10:34 von:
Benutzer: Bernie
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