Forum-Gewerberecht

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Hallo,

die vorbereitenden Tätigkeiten, wie z.B. Konto eröffnen, Laden anmieten, Ware bestellen usw. gelten bereits als Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit.
Siehe diverse Kommentierungen.

Somit ist eine Anmeldung in die Zukunft nicht erforderlich, da die Anmeldung ab sofort erfolgen kann, wenn für die oben genannten Tätigkeiten eine Bestätigung der Gewerbeanmeldung erforderlich ist.



Gepostet am 16.02.2021 um 12:21 von:
Benutzer: Maliklaus
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=119473#post119473


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