Forum-Gewerberecht

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Gewerbetreibende teilen hierbei oft mit, dass Sie die Gewerbemeldung für verschiedene weitere Angelegenheiten benötigen:
- Bankkonto eröffnen
- GEZ abmelden (Gewa3)
- Mietvertrag schließen
- Investitionen im Vorfeld bzw. im Rahmen der Gewerbeeröffnung
- Anmeldung bei diversen Lieferanten etc.
- Betriebsversicherungen (kündigen oder abschließen)
...

ohne eine GewA (1,2,3) läuft da oft nichts.

Ich habe in derartigen Fällen angefangen folgend zu antworten:
"ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Gewerbeabmeldung am xx.xx.xxx. Auf Grund des Datums der Betriebsaufgabe zum 31.03.2021 kann die weitere Bearbeitung erst im März 2021 erfolgen."

Zusatz bei Gewa3:
"Hinweis: Eine Wiederaufnahme der abgemeldeten Tätigkeit ist erneut anzeigepflichtig. Die Betriebsaufgabe kann nicht rückgängig gemacht werden. Eine Änderung des Datums der Betriebsaufgabe im Nachhinein ist nicht möglich."

Zeitgleich lege ich mir dies auf Termin und Frage einen Monat vor dem gewünschten Termin nochmals nach, ob die Gewerbeanzeige aufrecht erhalten bleiben soll.

Wie lösen andere dieses Thema bezüglich einer notwendigen GewA für andere Belange, welches die Gewerbeanzeigen betrifft? (siehe oben)



Gepostet am 15.02.2021 um 14:35 von:
Benutzer: H. Allgaier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=119463#post119463


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