Forum-Gewerberecht

» Gewerbeuntersagung: unselbstständige Zweigstelle «

Liebe Mitstreiter/innen!

Ich habe zum ersten Mal die Aufgabe bekommen, ein Verfahren zur Gewerbeuntersagung zu bearbeiten. In meinem Fall handelt es sich um eine unselbstständige Zweigstelle. Die Hauptniederlassung liegt in einer anderen Gemeinde. Daher meine Frage: bin ich zuständig, als Gewerbeamt der unselbstständigen Zweigstelle oder das Gewerbeamt der Hauptniederlassung?

Lt. 35 GewO Nr. 7 die Behörde, in deren Bezirk der Gewerbetreibende eine gewerbliche Niederlassung unterhält. Wäre es ja, aber als unselbstständige Zweigstelle passiert doch nicht losgelöst von der Hauptniederlassung.

Kann hier jemand helfen? Und Licht ins Dunkle bringen.

Dankeschön!



Gepostet am 08.02.2021 um 12:02 von:
Benutzer: Nancy
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=119413#post119413


Beitrags-Print by Breuer76