Forum-Gewerberecht

» GmbH & Co. KG wird GmbH durch Umwandlung «

Bei der Variante „Gründung nach Umwandlungsgesetz“ wird für den durch die Umwandlung „unter-gegangenen“ Betrieb eine Abmeldung notwendig, gleichzeitig mit einer Anmeldung für den neu gegründeten Betrieb.
(Landmann/Rohmer GewO, Ergänzende Vorschriften – Kommentar 12. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55c der Gewerbeordnung (GewAnzVwV) Rn. , beck-online)


Problem gelöst :-)



Gepostet am 04.02.2021 um 10:13 von:
Benutzer: LoryGlory
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=119406#post119406


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