Forum-Gewerberecht

» Lotteriestaatsvertrag «

Hallo Stefan,

ich stimme dir voll und ganz zu. Gleiches Recht für alle!

Die Zahlungsmöglichkeiten bei den bekannten Online-Wett- bzw. Glücksspielanbietern sind recht kreativ.

So kann ich z.B. über sogenannte paysafe-Karten bei bwin mein Guthaben aufmünzen. Diese Karten kriege ich, so paradox es sich anhört, in jedem Lottoladen in verschiedenen Wertigkeiten bis 100 Euro. Einfach freirubbeln, Code eingeben und Geld verprassen.

Außerdem finde ich ist es doch egal, wie ich Guthaben generiere, oder?



Gepostet am 06.03.2007 um 18:17 von:
Benutzer: daddel_d
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=11940#post11940


Beitrags-Print by Breuer76