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» Unselbständige Zweigstelle - Lager «
Hallo
Ganz klares Ja zur Anzeigepflicht!
s. Ziffer 44b zum § 14 GewO Landmann/Rohmer.
In Kurzform:
"Der Begriff der unselbständigen Zweigstelle geht weiter. Er umfasst jede feste örtliche Anlage oder ständige Einrichtung, die der Ausübung eines stehenden Gewerbes dient, oder die Abwicklung der von der Hauptstelle aus geschlossenen Geschäfte erleichtern soll, wie z.B. Lager.!
Gepostet am 03.02.2021 um 14:20 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=119398#post119398
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