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Sofern es sich bei Ihrem Gewerbe um ein Einzelgewerbe handelt, müssen Sie dieses unter Ihrem Namen anmelden.
Grundsätzlich dürfen Sie für Ihr Gewerbe dann zusätzlich auch einen "Fantasienamen" aussuchen (sofern dieser nicht bereits anderweitig vergeben ist), allerdings muss immer auch Ihr richtiger Name dabei genannt sein.

Es sind daher alle drei Varianten möglich.

Viele Grüße

SteBa



Gepostet am 01.02.2021 um 15:48 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=119384#post119384


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