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 Moin  
HBinder kann ich nur zustimmen.
Die Verwaltungsgerichte legen sehr viel Wert auf das rechtliche Gehör und ich kann nur empfehlen, ausdrücklich auf die unveränderte Rechtslage hinzuweisen.
Und hier scheint es ja geboten, endgültig die Selbständigkeit zu beenden.
Viele Erfolg!



Gepostet am 29.01.2021 um 07:45 von:
Benutzer: spinckin
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=119372#post119372


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