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Hallo,

ich würde ihn nochmals anhören, es sei denn in der Anhörung die er bereits erhalten hat, wäre er schon darüber informiert worden, dass das Gewerbeuntersagungsverfahren auch nach einer Gewerbe-Abmeldung fortgesetzt werden kann. Falls dem nicht so war, halte ich aufgrund der geänderten Sachlage eine weitere Anhörung für notwendig.

Grüße
HBinder



Gepostet am 28.01.2021 um 16:45 von:
Benutzer: HBinder
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